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Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
 - AltvDV-
Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes
zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren
sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle



 

 




1. Grundsätze zur Datenübermittlung
§ 1 Datensätze
§ 2 Technisches Übermittlungsformat
§ 2a DIN- und ISO/IEC-Normen
§ 3 Verfahren der Datenübermittlung, Schnittstellen
§ 4 Übermittlung durch Datenfernübertragung
§ 5 Identifikation der am Verfahren Beteiligten
2. Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes
2.1 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 6 Mitteilungspflichten des Arbeitgebers
§ 7 Besondere Mitteilungspflichten der zuständigen Stelle
§ 8
§ 9 Besondere Mitteilungspflicht der Familienkasse
§ 10 Besondere Mitteilungspflichten des Anbieters
§ 11 Anbieterwechsel
§ 12 Besondere Mitteilungspflichten der zentralen Stelle gegenüber dem Anbieter
§ 13 Anzeigepflichten des Zulageberechtigten
2.2 Ermittlung, Festsetzung, Auszahlung, Rückforderung und Rückzahlung der Zulagen
§ 14 Nachweis der Rentenversicherungspflicht und der Höhe der maßgebenden Einnahmen
§ 15 Auszahlung der Zulage
§ 16 Kleinbetragsgrenze für Rückforderungen gegenüber dem Zulageberechtigten
§ 17 Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
2.3 Bescheinigungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 18 Erteilung der Anbieterbescheinigungen
§ 19 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
3. Vorschriften zu Rentenbezugsmitteilungen
§ 20 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 21 Erprobung des Verfahrens
4. Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
§ 22 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 23 Erprobung des Verfahrens

 

 

 

 

 

Ergänzende Vorschriften:

 

Altersteilzeitgesetz

 

Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ)


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